AGB

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit den Kunden der Brauerei Hacklberg, mit den Marken Hacklberg, Innstadt, Sonnenland, Dachsberg und Frizz, Bräuhausplatz 3, 94034 Passau und der DGL Dreiflüsse-Getränke- und Logistikcenter GmbH, – nachstehend „Brauerei“ genannt – soweit nicht individuell schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

2. Bestellung

(1) Bestellungen werden rechtzeitig vor dem gewünschten Liefer-/Bereitstellungstermin erbeten. Die erteilten Aufträge werden nach Möglichkeit bestellungsgemäß und zeitnah erledigt.
(2) Die Belieferung erfolgt – bei rechtzeitiger Bestellung – gemäß Toureneinteilung der Brauerei.
(3) Die Brauerei ist von ihrer Liefer-/Bereitstellungspfl icht befreit, so lange sie an der Auftragserfüllung ganz oder teilweise infolge höherer Gewalt – insbesondere durch einen Arbeitskampf – gehindert oder zum Zwecke der Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen zur vorübergehenden Beschränkung oder Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit verpflichtet ist. Bei Direktbelieferung hat der Kunde in derartigen Fällen die ihm von der Brauerei zugewiesenen Aushilfslieferungen anzunehmen.
(4) Bei einem Verkauf ab Rampe platziert die Brauerei die Ware auf dem Fahrzeug des Abholers nach Weisung des Fahrpersonals. Die Brauerei ist nicht Verlader i.S.d. § 412 HGB. Die beförderungsund betriebssichere Verladung nach dem jeweils geltenden Stand der Ladungssicherungstechnik erfolgt durch den Abholer. Der Abholer setzt geschultes Fachpersonal ein, erteilt Weisungen zur Platzierung der Ware auf dem Fahrzeug und stellt die erforderlichen Ladungssicherunghilfsmittel. Eine Kontrolle der vom Abholer oder seinen Erfüllungsgehilfen durchgeführten Ladungssicherungsmaßnahmen durch die Brauerei erfolgt nicht. Die Brauerei haftet nicht für Schäden, die auf ungenügende Ladungssicherung zurückgehen.

3. Qualität

(1) Die Brauerei wird die Getränke in einwandfreier Qualität herstellen und liefern/bereitstellen, insbesondere alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung beachten.
(2) Bier soll frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert bzw. befördert werden. Die beste Bierkellertemperatur liegt bei 7-8°C.
(3) Eine etwaige Beanstandung der Qualität ist von dem Kunden der Brauerei gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen.
(4) Beanstandungen offensichtlicher Mängel und Abweichungen der auf den Lieferscheinen angegebenen Mengen sind bei Empfang der Ware, spätestens innerhalb von 10 Tagen, geltend zu machen. Anderenfalls ist eine Haftung der Brauerei wegen dieser Mängel ausgeschlossen.
(5) Bei berechtigter Mängelrüge kann die Brauerei eine mangelfreie Sache liefern. Hierzu hat der Kunde der Brauerei eine angemessene Frist einzuräumen. Mit Recht beanstandete Getränke berechtigen nur zu deren Rückgabe, grundsätzlich aber nicht zur Zurückweisung weiterer einwandfreier Getränke, zum Bezug von fremden Getränken oder zum Widerruf/ Rücktritt von Getränkebezugsverträgen. Im Streitfall entscheidet die Technische Hochschule Weihenstephan – Lehrstuhl für Technologie der Brauerei – in 85354 Freising als Schiedsgutachter verbindlich über die Getränkequalität.
(6) Im Falle einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Schädigung haftet die Brauerei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie haftet auch, sofern schuldhaft eine vertragswesentliche Pfl icht verletzt wird. Die Haftung auf Ersatz des Schadens statt der Erfüllung bleibt unberührt. Die Höhe der Haftung ist in den vorgenannten Fällen – ausgenommen die Haftung für Vorsatz – auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die gesetzliche Haftung wegen eines Personenschadens gleich welcher Art bleibt unberührt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Kunden aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Preise und Zahlungen

(1) Maßgeblich sind die gültigen Listenpreise der Brauerei zzgl. MWSt. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam.
(2) Forderungen sind nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt vierzehntägig.
(3) Bei Kunden mit Bankeinzug erfolgt die Zahlung mit COR1-Lastschrift (SEPA-Basis-Lastschrift mit verkürzter Vorlagefrist).
(4) Bei Zahlungsverzug, insbesondere unpünktlicher Zahlungsweise, hat die Brauerei das Recht, Zahlung bei Anlieferung bzw. Abholung Barzahlung zzgl. eines angemessenen Aufgeldes zu verlangen und weitere Lieferungen/ Bereitstellungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen.

5. Eigentumsvorbehalt

(1) Das Eigentum an Waren behält die Brauerei sich bis zur vollständigen Bezahlung, sämtlicher im Zeitpunkt der Rechnungserteilung bestehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu diesem Zeitpunkt zu Lasten des Kunden ergebenen Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis, bei Schecks und Wechseln bis zu deren Einlösung vor. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung erfolgen. Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden.
(2) Forderungen des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde hiermit im voraus an die Brauerei ab. Die Brauerei nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Brauerei ist berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.

6. Leergut

(1) Das zur Wiederverwendung bestimmte Leergut (Kästen, Mehrwegfl aschen, Fässer, Getränkecontainer, Paletten usw.) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen; es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei. Dies gilt entsprechend für Leergut, das im Eigentum eines Handelspartners steht bzw. für neutrale Transportgebinde.
(2) Die Brauerei berechnet Pfandbeträge für das Leergut gemäß der jeweils gültigen Preisliste; diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zzgl. MWSt. fällig. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Falle als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.
(3) Der Kunde hat das Leergut umgehend, spätestens innerhalb von sechs Monaten, in ordnungsgemäßem Zustand und in gleicher Zahl und Güte zurückzugeben oder zurückzubringen. Unangemessene hohe Mehrrückgaben kann die Brauerei zurückweisen. Die Brauerei erteilt für das zurückgegebene Leergut jeweils Gutschriften, in der Regel zzgl. MWSt.
(4) Die Brauerei ist nur verpfl ichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von der Brauerei ausgelieferten Flaschenarten (sog. sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bei Leergutumstellung wird noch im Umlauf befi ndliches Leergut im Rahmen des Üblichen zurückgenommen.
(5) Der Kunde erhält mit jeder Rechnung von der Brauerei eine Abrechnung über die Entwicklung der Leergutsalden (Leergutabrechnung). Diese gilt als anerkannt, sofern der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Leergutabrechnung schriftlich widerspricht.
(6) Nicht fristgerecht zurückgegebenes oder beschädigtes Leergut wird zu Wiederbeschaffungspreisen für neues Leergut abzüglich 50% Abzug neu für alt unter Anrechnung entsprechender Pfandguthaben in Rechnung gestellt; dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Berechnung werden die sich aus den Leergutabrechnungen ergebenen Fehlmengen zugrundegelegt.

7. Abrechnungen

Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Anderenfalls gelten diese als genehmigt, wenn die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.

8. Nutzungsverhältnisse

(1) Der Kunde verpfl ichtet sich, ihm überlassene Gegenstände auf eigene Kosten zu betreiben und zu warten sowie schonend und sachgerecht zu behandeln; insbesondere Wartungs- und Reperaturauftrag an elektrischen Kühlanlagen gibt der Kunde unmittelbar einer geeigneten Fachfi rma, z.B. dem Lieferanten (Kundendienst), in Auftrag. Verlorengegangene oder unbrauchbar gewordene Gegenstände sind vom Kunden unverzüglich durch gleichwertige zu ersetzen und in das Eigentum der Brauerei zu übertragen.
(2) Der Kunde verpfl ichtet sich, die Gegenstände ausreichend gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasserschäden, jeweils zum gleitenden Neuwert, zu versichern und versichert zu halten sowie der Versicherung unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Brauerei schriftlich anzuzeigen, dass die Gegenstände Eigentum der Brauerei sind. Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist der Brauerei spätestens zwei Monate nach Abschluss des Nutzungsvertrages sowie fortlaufend jeweils bis zum 15. Februar des Jahres unaufgefordert schriftlich anzuzeigen. Den Anspruch auf die Versicherungssumme tritt der Kunde hiermit an die Brauerei ab, die sich ihrerseits verpfl ichtet, den Anspruch rückabzutreten, wenn ihr Eigentum erloschen ist. Die Brauerei nimmt die Abtretung hiermit an.
(3) Für den Fall der Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Inanspruchnahme ist der Kunde verpfl ichtet, der Brauerei dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen, ihr unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden und etwa hierdurch entstehende Kosten zu übernehmen.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, über diese Gegenstände ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Brauerei zu verfügen, insbesondere sie zu veräußern, zu verpfänden, zu vermieten oder zu verleihen. 40764 Langenfeld
(5) Bei Pfl ichtverstößen kann die Brauerei von dem Kunden verlangen, die Gegenstände entweder in gutem Zustand zurückzugeben oder zum Zeitwert zzgl. MWSt. käufl ich zu übernehmen, wodurch ein zugrunde liegender Nutzungsvertrag beendet wird. Zur Ermittlung des Zeitwertes wird ab dem Datum der Zurverfügungstellung für Wertminderung monatlich ein Satz von 1% des Nettoanschaffungspreises in Ansatz gebracht.
(6) Die Rückgabe der Gegenstände ist eine Bringschuld. Kommt der Kunde mit der Rückgabe in Verzug, so schuldet er der Brauerei ein Nutzungsentgelt, jeweils gerechnet auf einen vollen Monat, in Höhe von monatlich 1% des von der Brauerei nachgewiesenen Bruttoanschaffungspreises zzgl. MWSt.; dem Kunden steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.

9. Verstoß gegen Ausschließlichkeitsverpflichtung

Bei Verstoß gegen eine Ausschließlichkeitsverpfl ichtung steht der Brauerei gegen den Kunden ein zur Zahlung sofort fälliger Ausgleich für jeden vertragswidrig bezogenen Hektoliter in Höhe von mindestens €50,00 zuzügl. MWSt pro Hektoliter Bier, €25,00 zuzügl. MWSt pro Hektoliter Biermischgetränke und € 15,00 zuzügl. MWSt. pro Hektoliter alkoholfreie Getränke zu; dem Kunden steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gezahlte Ausgleichsbeträge wegen Minderbezuges werden angerechnet. Sollte der Kunde einen Fremdbezug trotz Abmahnung nicht einstellen, so wird der gesamte auf die Restlaufzeit der Vereinbarung entfallende Ausgleich unter Abzinsung in Höhe von 5,0% sofort fällig. Hinsichtlich des künftig entgehenden Absatzes kann die Brauerei diesen unter Berücksichtigung der bisherigen durchschnittlichen Bezüge oder sonstiger geeigneter Umstände schätzen.

10. Sonstiges

(1) Auch wiederholt geübte Nachsicht, insbesondere vorübergehende Erleichterungen für Vertragsverpflichtungen des Kunden, gewähren für die Zukunft keinerlei Rechte und bedeuten keine Duldung von Verstößen oder Säumnissen und keine stillschweigende Abänderung des Vertrages.
(2) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Brauerei.
(3) Mehrere Kunden sind bezüglich der sich aus diesem Vertrag ergebenen Rechte und Pfl ichten Gesamtgläubiger bzw. Gesamtschuldner. Für Warenschulden haftet jeder Kunde in vollem Umfang, auch wenn die Bestellung nur von einem von ihnen oder von einem Wirtschaftsstellvertreter aufgegeben wurde. Sie bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme von Erklärungen, insbesondere auch Kündigungen; dies gilt jedoch nicht für Aufhebungsvereinbarungen. Der Widerruf eines Gesamtschuldners wirkt auch für die übrigen Gesamtschuldner.
(4) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
(5) Soweit einzelne der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(6) Dem Kunden ist bekannt, dass die Brauerei seine persönlichen Daten automatisch verarbeitet; dies gilt als Benachrichtigung im Sinne des § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz.
(7) Mit Kunden im Ausland wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart.
(8) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Passau, sofern der Kunde Kaufmann ist. Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Brauerei kann den Kunden auch an dessen Gerichtsstand verklagen.

11. Datenschutzinformation

Seit dem 25.05.2018 gilt die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Über die von uns praktizierte Verarbeitung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten informieren wir auf gesonderter Datenschutzinformation sowie auf unserer Webside:
www.hacklberg.de/datenschutz/datenschutz-kunde.pdf sowie
www.hacklberg.de/datenschutz/datenschutz-geschaeftspartner.pdf

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Telefax:
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Bierbestellung (0851) 50 15 59

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Tel: (0 87 41) 10 51
Fax: (0 87 41) 574

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