AGB
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit den Kunden der Brauerei Hacklberg, Bräuhausplatz 3, 94034 Passau und der DGL Dreiflüsse Getränke- und Logistikcenter GmbH, Industriestr. 2,
94116 Hutthurm – beide nachstehend Brauerei genannt – soweit nicht individuell schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2. Bestellung
(1) Bestellungen werden rechtzeitig vor dem gewünschten Liefer-/ Bereitstellungstermin erbeten. Die erteilten Aufträge werden nach Möglichkeit bestellungsgemäß und zeitnah erledigt.
(2) Die Belieferung erfolgt – bei rechtzeitiger Bestellung – gemäß Toureneinteilung der Brauerei.
(3) Die Brauerei ist von ihrer Liefer-/Bereitstellungspflicht befreit, so lange sie an der Auftragserfüllung ganz oder teilweise infolge höherer Gewalt – insbesondere durch einen Arbeitskampf – gehindert oder zum Zwecke der Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen zur vorübergehenden Beschränkung oder Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit verpflichtet ist. Bei Direktbelieferung hat der Kunde in derartigen Fällen die ihm von der Brauerei zugewiesenen Aushilfslieferungen anzunehmen.
(4) Bei einem Verkauf ab Rampe platziert die Brauerei die Ware auf dem Fahrzeug des Abholers nach Weisung des Fahrpersonals. Die Brauerei ist nicht Verlader i.S.d. § 412 HGB. Die beförderungs- und betriebssichere Verladung nach dem jeweils geltenden Stand der Ladungssicherungstechnik erfolgt durch den Abholer. Der Abholer setzt geschultes Fachpersonal ein, erteilt Weisungen zur Platzierung der Ware auf dem Fahrzeug und stellt die erforderlichen Ladungssicherungshilfsmittel. Eine Kontrolle der vom Abholer oder seinen Erfüllungsgehilfen durchgeführten Ladungssicherungsmaßnahmen durch die Brauerei erfolgt nicht. Die Brauerei haftet nicht für Schäden, die auf ungenügende Ladungssicherung zurückgehen.
3. Qualität
(1) Die Brauerei wird die Getränke in einwandfreier Qualität herstellen und liefern/bereitstellen, insbesondere alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung beachten.
(2) Mängelgewährleistungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Liefergegenstand durch den Kunden oder von Dritten nicht bestimmungs- und sachgerecht behandelt wird, insbesondere nicht frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert oder befördert wird oder die branchenüblichen Hygieneanforderungen beim Fassbierausschank (siehe etwa den jeweils aktuellen Leitfaden des Deutschen Brauer-Bundes „Gute Hygienepraxis und HACCP“) nicht eigehalten werden. Für die Einhaltung der vorstehenden Vorgaben ist der Kunde darlegungs- und beweispflichtig.
(3) Eine etwaige Beanstandung der Qualität ist von dem Kunden der Brauerei gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen.
(4) Beanstandungen offensichtlicher Mängel und Abweichungen der auf den Lieferscheinen angegebenen Mengen sind bei Empfang der Ware, spätestens innerhalb von 10 Tagen, geltend zu machen. Anderenfalls ist eine Haftung der Brauerei wegen dieser Mängel ausgeschlossen.
(5) Bei berechtigter Mängelrüge kann die Brauerei eine mangelfreie Sache liefern. Hierzu hat der Kunde der Brauerei eine angemessene Frist einzuräumen. Mit Recht beanstandete Getränke berechtigen nur zu deren Rückgabe, grundsätzlich aber nicht zur Zurückweisung weiterer einwandfreier Getränke oder zum Bezug von fremden Getränken. Im Streitfall entscheidet die Technische Hochschule Weihenstephan – Lehrstuhl für Technologie der Brauerei – in 85354 Freising als Schiedsgutachter verbindlich über die Getränkequalität.
(6) Im Falle einer vorsätzlichen oder grobfährlässigen Schädigung haftet die Brauerei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie haftet auch, sofern schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird. Die Haftung auf Ersatz des Schadens statt der Erfüllung bleibt unberührt.
Die Höhe der Haftung ist in den vorgenannten Fällen – ausgenommen die Haftung für Vorsatz – auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die gesetzliche Haftung wegen eines Personenschadens gleich welcher Art bleibt unberührt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Kunden aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Preise und Zahlungen
(1) Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung zu den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preisen zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Erfolgt die Lieferung oder der Versand durch die Brauerei, trägt der Kunde zusätzlich die Fracht- bzw. Versandkosten.
(2) Haben die Parteien langfristige Belieferungsverträge abgeschlossen und darin Preise vereinbart, ist die Brauerei berechtigt, die Preise für die direktbeziehende Gastronomie nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, nämlich den Kosten für die Beschaffung von Rohstoffen und Verpackungen, den Kosten für Energie, Transport oder Personal oder weiterzugebenden Steuern und Abgaben. Die Brauerei ist verpflichtet, bei der Ausübung ihres billigen Ermessens Kostensenkungen nach den gleichen Maßstäben zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen, so dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn die Brauerei dem Kunden die Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt.
(3) Forderungen sind nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt vierzehntägig.
(4) Bei Zahlungsverzug, insbesondere unpünktlicher Zahlungsweise, hat die Brauerei das Recht, Zahlung bei Anlieferung bzw. Abholung Barzahlung zu verlangen und weitere Lieferungen/Bereitstellungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen.
5. Eigentumsvorbehalt
(1) Das Eigentum an Waren behält die Brauerei sich bis zur vollständigen Bezahlung, sämtlicher im Zeitpunkt der Rechnungserteilung bestehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu diesem Zeitpunkt zu Lasten des Kunden ergebenden Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis, bei Schecks bis zu deren Einlösung, vor. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung erfolgen. Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden.
(2) Forderungen des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde hiermit im Voraus an die Brauerei ab. Die Brauerei nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Brauerei ist berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.
6. Leergut
(1) Das zur Wiederverwendung bestimmte Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränkecontainer, Paletten usw.) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen; es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei. Dies gilt entsprechend für Leergut, das im Eigentum eines Handelspartners steht bzw. für neutrale Transportgebinde.
(2) Die Brauerei berechnet Pfandbeträge für das Leergut gemäß der jeweils gültigen Preisliste; diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer fällig. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Falle als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.
(3) Der Kunde hat das Leergut umgehend, spätestens innerhalb von sechs Monaten, in ordnungsgemäßem Zustand und in gleicher Zahl und Güte zurückzugeben oder zurückzubringen. Unangemessen hohe Mehrrückgaben kann die Brauerei zurückweisen. Die Brauerei erteilt für das zurückgegebene Leergut jeweils Gutschriften, in der Regel zzgl. Mehrwertsteuer.
(4) Die Brauerei ist zur Annahme von Fremdleergut nicht verpflichtet. Die Brauerei ist nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von der Brauerei ausgelieferten Flaschenarten (sog. sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bei Leergutumstellung wird noch im Umlauf befindliches Leergut im Rahmen des Üblichen zurückgenommen.
(5) Der Kunde erhält mit jeder Rechnung von der Brauerei eine Abrechnung über die Entwicklung der Leergutsalden (Leergutabrechnung).
(6) Nicht fristgerecht zurückgegebenes oder beschädigtes Leergut wird zu Wiederbeschaffungspreisen für neues Leergut abzüglich eines Abzugs „neu“ für „alt“ unter Anrechnung entsprechender Pfandguthaben in Rechnung gestellt; dem Kunden steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Berechnung werden die sich aus den Leergutabrechnungen ergebenden Fehlmengen zugrunde gelegt.
7. Abrechnungsbestätigung
Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen mit Angaben zu Menge und Preis der gelieferten Liefergegenstände sowie Leergutauszüge auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder (Leergut-)Abrechnung in Textform bei der Brauerei zu widersprechen. Anderenfalls gelten diese als genehmigt, wenn die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat. Zur Wahrung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung. Die Saldenbestätigung und Rechnungslegung erfolgen in Textform.
8. Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie Ansprüchen aus einem Rückabwicklungsverhältnis die Aufrechnung erklären oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
(2) Soweit einzelne der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(3) Diese AGB sowie die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Passau, sofern der Kunde Kaufmann ist. Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Brauerei kann den Kunden auch an dessen Gerichtsstand verklagen.
9. Datenschutzinformation
Seit dem 25.05.2018 gilt die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Über die von uns praktizierte Verarbeitung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten informieren wir auf gesonderter Datenschutzinformation sowie auf unserer Internetseite: www.hacklberg.de/Datenschutz
www.hacklberg.de/datenschutz/datenschutz-kunde.pdf sowie
www.hacklberg.de/datenschutz/datenschutz-geschaeftspartner.pdf