Am 23. April 1516 erließ Herzog Wilhelm IV. von Bayern auf dem Landständetag zu Ingolstadt mit diesem Dekret die älteste heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Das „Reinheitsgebot“ bildet die Grundlage für die Weltgeltung des bayerischen Bieres. Heute wie vor mehr als 400 Jahren brauen Hacklberger Bierbrauer ihr wohlschmeckendes und bekömmliches Bier aus Wasser, Qualitätsbraugerste und gehaltvollem Hopfen. Dieser großen Tradition sehen sich die Hacklberger verpflichtet.