Ein Eintrag im Taufbuch der Passauer Dompfarrei im Januar 1619 erwähnt eine Taufpatin, dessen Gatte Braumeister in Hacklberg war. Die fürstbischöfliche Brauerei hatte also bereits im Jahr 1618 Bestand.

Noch im 16. Jahrhundert wird in der Passauer Ilzstadt eine eigene fürstbischöfliche Braunbier-Brauerei errichtet. Gleichzeitig entsteht in unmittelbarer Nähe des Schlosses in Hacklberg das fürstbischöfliche „Weiße Brauhaus“ zu Hacklberg. Dorthin verlagert Leopold Leonhard von Thun-Hohenstein, der letzte Passauer Fürstbischof, im Jahr 1798 das „Braune Brauhaus“. 1803 löst der Staat die Hochstifte und Klöster auf, kirchliche Besitzungen werden eingezogen. Aus dem bislang „hochfürstlichen“ wird ein „kurfürstliches“ und 1806 ein „königliches Bräuhaus“. 1849 schließlich kaufen die Brüder Jakob und Bartholomäus Hartl die Brauerei auf.

Am 23. April 1516 erließ Herzog Wilhelm IV. von Bayern auf dem Landständetag zu Ingolstadt mit diesem Dekret die älteste heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Das „Reinheitsgebot“ bildet die Grundlage für die Weltgeltung des bayerischen Bieres. Heute wie vor mehr als 400 Jahren brauen Hacklberger Bierbrauer ihr wohlschmeckendes und bekömmliches Bier aus Wasser, Qualitätsbraugerste und gehaltvollem Hopfen. Dieser großen Tradition sehen sich die Hacklberger verpflichtet.

Schon lange vor den Bierbrauern hielten die Passauer Fürstbischöfe in Hacklberg Hof. Aus dem Jahr 1358 berichten Chronisten von großartigen Ritterspielen und Hochzeiten mit festlichem Prunk in dem Gutshof an der Donau. In der fürstbischöflichen Schlossanlage zeugten Pavillons, Wasserorgel, Glockenspiele, Baumwände und barocke Gartenkunst vom Wohlstand des Passauer Hofes.